Nachhaltigkeitspolitik der GHS Plastic GmbH
Nachhaltiges Handeln als Grundlage für langfristige Zusammenarbeit
GHS Plastic steht für Fairness und Integrität, Qualität und Innovation. Diese Werte sowie
Nachhaltigkeit und Verantwortung sollen tagtäglich unser Handeln leiten. In Anlehnung an
den Verhaltenskodex der GHS GmbH und den darin niedergelegten Grundprinzipien
erwarten wir von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern ebenfalls die Einhaltung der
im Folgenden dargestellten ethischen, sozialen und rechtlichen Grundsätze. Sie stellen die
Grundlage für eine fortdauernde Zusammenarbeit der GHS Plastic GmbH dar.
Es ist für GHS Plastic selbstverständlich auf die Einhaltung sozialer Mindeststandards zu
achten. Wir fordern dies gleichermaßen auch von unseren Lieferanten ein:
Menschenrechte
Der Lieferant bekennt sich zu den international anerkannten Menschenrechten der
vereinten Nationen1 und unterstützt ihre Einhaltung. Die Menschenwürde ist als elementare
Voraussetzung des menschlichen Zusammenlebens zu achten.
1: http://www.unric.org/de/menschenrechte
2: Internationale Arbeitsorganisation (www.ilo.org)
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Die geltenden nationalen und sonstigen maßgeblichen Gesetze und Vorschriften,
industrielle Mindeststandards und die Konventionen der ILO2 und der vereinten Nationen
sind einzuhalten. Bestechung und Korruption sind verboten.
Verbot von Kinderarbeit
Der Lieferant lehnt jegliche Form der Kinderarbeit strikt ab. In keiner Phase der Produktion
oder Bearbeitung darf Kinderarbeit eingesetzt werden. Lieferanten sind aufgefordert sich
mindestens an die ILO-Konventionen zum Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung
sowie zum Verbot von Kinderarbeit zu halten. Kinder dürfen in ihrer Entwicklung nicht
gehemmt werden. Ihre Sicherheit und Gesundheit darf nicht beeinträchtigt werden.
Verbot der Zwangsarbeit und von Disziplinarmaßnahmen
In Übereinstimmung mit den Konventionen der ILO sind alle Formen der Zwangsarbeit
verboten. Die Anwendung körperlicher Strafen, mentalen oder physischen Zwangs sowie
verbaler Beschimpfungen ist verboten.
Arbeitsbedingungen und Entlohnung
Die national geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Löhne und
sonstige Zuwendungen, die die Beschäftigten erhalten, müssen den gesetzlichen
Regelungen und/oder den Standards der örtlichen Wirtschaft entsprechen. Sie sind klar zu
definieren und regelmäßig auszuzahlen. Das Ziel ist die Zahlung von Löhnen, die die
Lebenshaltungskosten decken, soweit die gesetzlichen Minimumlöhne hierfür zu gering
sind. Willkürliche Kürzungen der Löhne sind als Disziplinarmaßnahme nicht zulässig.
Gleichbehandlung und Verbot der Diskriminierung
Der Lieferant und / oder Geschäftspartner unterbindet jegliche Diskriminierung von
Arbeitnehmern. Eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, des Alters, der Religion,
der Rasse, des sozialen Hintergrunds, einer Behinderung, der ethnischen oder nationalen
Herkunft oder einer sonstigen persönlichen Eigenschaft oder Überzeugung der Mitarbeiter
ist verboten. Der Lieferant toleriert keine sexuellen Anzüglichkeiten, Handlungen oder
Äußerungen, keine beleidigenden Anmerkungen oder Witze über Rasse oder Religion und
keine anderen Kommentare und kein Verhalten, das eine verletzende oder einschüchternde
Arbeitsumgebung schafft, fördert oder ermöglicht.
Sicherheit des Arbeitsplatzes
Sichere und gesundheitsverträgliche Bedingungen am Arbeitsplatz der Mitarbeiter sind zu
gewährleisten. Zustände am Arbeitsplatz und Arbeitsbedingungen, die grundlegende
Menschenrechte verletzen, sind verboten.
Korruption und Bestechung
Der Lieferant beachtet die internationalen Antikorruptionsstandards, wie sie im „Global
Compact“ der Vereinten Nationen und in lokalen Antikorruptions- und –
bestechungsgesetzen festgelegt sind. Der Lieferant bietet den Mitarbeitern bzw. Vertretern
der GHS Plastic GmbH keine Dienstleistungen, Geschenke oder Vorteile an, die das
persönliche Verhalten der Mitarbeiter hinsichtlich der Tätigkeit für das Unternehmen
beeinflussen.
Schutz der Umwelt und Ressourcen
Die GHS Plastic GmbH erwartet von ihren Lieferanten und deren Zulieferern in der
gesamten Lieferkette einen nachhaltigen, verantwortungsvollen sowie schonenden Umgang
mit Ressourcen und Rohstoffen in Anlehnung an die Norm ISO 14001.
Der Lieferant achtet die Gesetze und internationalen Standards zum Schutz der Umwelt
und des Klimas und vermeidet unter allen Umständen eine Nichtbeachtung der
einschlägigen Gesetze. Lieferanten sind dazu aufgefordert, den Schutz und die Erhaltung
der Umwelt ständig im Blick zu haben und für einen sparsamen Umgang mit Ressourcen
und Energie zu sorgen. Umwelt- und sicherheitsrechtliche Vorschriften zur
Abfallbehandlung, zum Umgang mit Chemikalien oder anderen gefährlichen Materialien
oder Stoffen sind unbedingt einzuhalten.
Fairer Wettbewerb
Gesetze, die den Wettbewerb schützen und fördern, insbesondere die Kartellgesetze,
müssen eingehalten werden. Unternehmen müssen den fairen Wettbewerb achten und sich
an das Verbot der Absprachen mit Wettbewerbern und anderer Maßnahmen, die den freien
Markt behindern, halten.
Umsetzung
Die GHS Plastic GmbH erwartet von allen Lieferanten die Anerkennung dieser
Nachhaltigkeitspolitik. Die Lieferanten werden angehalten, ihre eigenen Lieferanten und
Geschäftspartner zur Einhaltung gleichwertiger ethischer, sozialer und rechtlicher
Grundsätze zu verpflichten.
Diese GHS Plastic Nachhaltigkeitspolitik für Lieferanten und Geschäftspartner wird innerund
außerhalb unseres Unternehmens kommuniziert und auf unserer Website zur
Verfügung gestellt: www.ghs-plastic.de
Die GHS Plastic GmbH behält sich vor die Einhaltung der oben genannten Anforderungen,
im Falle des berechtigten Verdachts, in Form eines Audits zu überprüfen.
Weiterhin behalten wir uns vor Ihnen in unbestimmten Abständen Fragebögen zur
Umsetzung der Nachhaltigkeitsanforderungen zukommen zu lassen welche in die
Lieferantenbewertung mit einfließen.
Ralf Gössel
Geschäftsführer